Satzung

Allgemeine Statuten des Ordens der strikten Einhaltung


Aktualisiert im Juli 699 vom Großen Generalmeister des Ordens und dem Regenten des Ritus, bestätigt von den großen provinziellen Meistern in der Aktiven.

Artikel I:
Niemand kann im Orden empfangen werden, wenn er nicht an Gott glaubt, allein und in drei Personen, und wenn er nicht bereit ist, die christlichen Grundwerte zu verteidigen.

Artikel II :
In der Tradition der großen mittelalterlichen Ritterorden, die Strenge Befolgung Templière in ihr die Ritterdamen des Ordens.

Artikel III:
Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wird die Strenge Befolgung Templière durch ihren großen Generalmeister vertreten.

Artikel IV:
Die neun Templière-Provinzen der strikten Einhaltung, die den Orden der strikten Befolgung Templière bilden, haben einen großen Provinzmeister an der Spitze, der vom Großen Generalmeister ernannt wurde.

Artikel V:
Die neun Templière Provinzen der strikten Einhaltung sind:

1. Provinz Aragon

  • 10 Abteilungen: 07-11-12-26-30-34-48-66-81-84

2. Provinz Auvergne

  • 16 Abteilungen: 01-03-15-19-23-38-39-42-43-58-63-69-71-73-74-87

3. Provinz Okzitanien

  • 13 Abteilungen: 09-16-17-24-31-32-33-40-46-47-64-65-82

4. Provinz Leon

  • 3 Länder: Andorra – Spanien – Portugal

5. Provinz Burgund

  • Schweiz und 15 Abteilungen: 08-10-21-25-51-52-54-55-57-67-68-88-88-89-90

6. Provinz Grossbritannien

  • Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Island, Norwegen, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Schweden und 35 Abteilungen: 02-14-18-22-27-28-29-35-36-37-41-44-45-49-50-53-56-5 9-60-61-62-72-75-76-77-78-79-80-85-86-91-92-93-94-95

7. Provinz Niederdeutschland

  • Deutschland (ohne Bayern), Armenien, Belarus, Estland, Georgien, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Tschechien und der Ukraine.

8. Provinz Oberdeutschland

  • Albanien, Österreich, Bayern, Bosnien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Griechenland, Israel, Italien, Libanon, Lichtenstein, Mazedonien, Malta, Montenegro, Monaco, San Marino, Serbien, Slowenien, Vatikan und 7 Departements: 2A-2B-04-05-06-13-83.

9. Provinz der Inselgruppen und Inseln unterhalb und jenseits der Meere.

  • Derzeit Madagaskar, La Réunion

Artikel VI:
Jedes große Provinzkapitel unter dem Vorsitz des großen Provinzmeisters besteht aus neun Würdenträgern (alle Profess-Ritter). Das große provinzielle Kapitel regiert und verleiht die Ränge des inneren Ordens: Schottischer Meister, Novize, Tempelritter, Ritter profes, sowie die zusätzlichen Ränge des Ritters des Schwertes oder des Ostens und des Ritters des Adlers, des Rosenkreuzes.

Zusammensetzung des Kapitels:

  • Großmeister der Provinz, Verwalter der Provinz,
  • Großer Vorbeter (Prior und Unterprior des Klerus),
  • Dekan (und Generalstaatsanwalt der Provinz),
  • Senior und großer Marschall (und magister ritualium oder Meister der Zeremonien),
  • Generalbesucher (und Kommissar des Meistersitzes),
  • Großkanzler,
  • Großer Schatzmeister (und Magister oeconomiae)
  • Inspektor der blauen Logen oder provisor domorum (und magister responsionum),
  • Meister der Novizen (dator pannorum).

Die Zahl der Offiziere kann im Bedarfsfall und im Rahmen der oben genannten Ämter auf 17 Mitglieder erhöht werden.

Artikel VII:
Allegorische (symbolische) Logen sind in einer großen schottischen Loge zusammengefasst, die direkt aus dem großen Provinzkapitel suffraante ist und dem großen Provinzmeister unterstellt ist.

Zusammensetzung des Kapitels:

  • Großmeister der Provinz und Verwalter des Ordens.
  • Großer Vorbeter.
  • Meistervikar und großer Kanzler des Ordens.
  • Leutnant – Commander und großer Schatzmeister des Ordens.
  • Dekan und Waffenkönig des Ordens.
  • Senior und großer Marschall des Ordens.
  • Generalbesucher des Ordens
  • Inspektor der blauen Logen oder provisordomorum des Ordens.
  • Meister der Novizen des Ordens.

Artikel VIII:
Allegorische Logen üben die Besoldungsgruppen Lehrling, Begleiter und Lehrer aus.

Artikel IX:
Die Rituale, die auf allen Rängen verwendet werden, sind jene, die von Frédéric – Auguste Muldaüer, unter der Kontrolle des Grafen von Brühl, Provinzbesucher, und vom Kohlo-Konvent von 1772 genehmigt wurden; Sie müssen mit dem Siegel des großen Kapitels versehen sein.
Jeder Vorschlag zur Änderung des Rituals muß dem Großen Generalmeister zur Genehmigung vorgelegt werden, der sich mit dem sehr respektablen Bruder des Ritus verweist, der allein befugt ist, diesen Vorschlag zu billigen oder abzulehnen.

Artikel X:
Die Schwestern und Brüder verbieten sich jede politische und religiöse Diskussion in Logen oder Kapiteln sowie in jeder Versammlung, die den Orden im Allgemeinen und im Besonderen betrifft.

Artikel XI:
Die Strenge Befolgung Templière erkennt als gleichwertig alle Besoldungsgruppen des korrigierten schottischen Regimes an und ist berechtigt, alle Besoldungsgruppen, System oder Riten zu üben, die in gewissem Zusammenhang mit seinem Ursprung und seiner Geschichte (insbesondere den Rängen des Clermont-Systems und der Ränge des Mélésino-Ritus) mit den Akkorden seines amtierenden Generalmeisters und des Regenten des Ritus stehen.

Artikel XII:
Als Orden, die Strenge Befolgung Templière, in der Sorge um die Toleranz, gibt heutzutage einige Höflichkeitsbesuche in seinen Logen und Kapiteln (durch symbolische Äquivalenz von Rängen), die die gleichen Werte unter der Verantwortung des Logenmeisters teilen.
Der Orden der strikten Befolgung Templière erlaubt seinen Mitgliedern, unter den gleichen Bedingungen diese Treue und Orden unter den gleichen Bedingungen zu besuchen.
Die diskrete Doppelzugehörigkeit ist ohne Verpflichtung oder Verweis auf den Templerorden zulässig.

Artikel XIII:
Der Orden ist in drei Klassen unterteilt, die sind:

  • Der klerikanische Tempelritter oder sehr heilige Orden.
  • Die innere Ordnung.
  • Die symbolische Freimaurerei.

Das große klerikanische Kapitel (nach dem hohen klerikalen Kapitel des Templerordens) ist, wie wir zuvor gesehen haben, unter dem Vorsitz des großen Generalmeisters, der die drei Stufen des templier-Klerikers verleiht: Postulant, Novize, Kanoniker.Der g
roße Generalmeister führt den hohen Kleriker, der in keinem Fall irgendeine Grade-Äquivalenz mit irgendeinem bestehenden Ritus oder Regime hat. (Nur einige große Profess-Willermozien sind diskret zugelassen).

Die innere Ordnung wird vom großen Provinzmeister geleitet.
Das provinzielle Kapitel besteht aus neun großen Würdenträgern, es regiert und verleiht die Ränge des schottischen Meisters, Novizen, Tempelritters und Ritters, sowie die zusätzlichen Ränge der Ritter des Schwertes oder des Ostens und des Ritters des souveränen Kreuzes.

Die Große schottische Loge von Strenge Observanz vereint allegorische Logen und sind in den Provinzen, die jeweils von einem großen Provinzmeister geführt werden.
Diese allegorischen Logen üben die Besoldungsgruppen des Lehrlings, des Gefährten und des Lehrers aus.
Die Offiziere einer Loge sind:

  • Der Logenmeister;
  • Der erste Aufseher;
  • Der zweite Aufseher;
  • Der Redner;
  • der Sekretär;
  • Der Zeremonienmeister;
  • Der Kaplan;
  • Das Krankenhaus;
  • Der Verwalter.

Jede Loge kann ihre eigene Geschäftsordnung haben; Dieser muss dem der Provinz entsprechen und von seinem großen Provinzmeister angestrebt werden, der selbst die provinzielle Geschäftsordnung im Einklang mit der des Ordens haben wird und die vom Großmeister des Generals ins Visier genommen wird.

Artikel XIV:
Die grundlegenden Texte des Ordens sind diejenigen, die im 18. Jahrhundert von der strengen Einhaltung angenommen wurden, nämlich:

  • Die Regel der armen Ritter Jesu Christi und des Tempels Salomos, die so genannte primitive Regel des Ordens des Tempels (1128), ergänzt durch die fünf Artikel in der 1775 in Lyon niedergeschriebenen Regel (Willermoz-Fonds).
  • Die Statuten des illustren Ordens der strikten Einhaltung (1767).
  • Die Statuten über die Materie und die Art und Weise, wie die im Orden möglicherweise auftretenden Probleme beseitigt werden können (1754)
  • Die Statuten der Brüder des Tempels über die Sitten und das Verhalten (1775) und alle anderen Gründungstexte, die von unseren Vorgängern hinterlassen wurden.

Artikel XV:
Der Orden der strikten Einhaltung Templière verfügt über eine wohltätige Arbeit des Ordens und seiner großen schottischen Loge: Das Opus Templi.
Alle Krankenhäuser der gerechten und perfekten Unterkünfte werden einmal im Jahr gebeten, sich gemeinsam an einer wohltätigen Aktion in Frankreich oder weltweit zu beteiligen.
Es ist Tradition, dem Opus Templi den Betrag der Almosen zu zahlen, der bei den Installationszeremonien der Hüttenmeister, Meister der schottischen Logen und Präfekten erworben wurde.Dieses Werk
wird von der großen allgemeinen Meisterschaft verwaltet, die die großen Provinzmeister über die Gaben informiert.

Artikel XVI:
Ein großer Würdenträger oder Würdenträger, der sein gesamtes Mandat erfüllt hat, tritt das Ehrenamt mit dem Titel „Ältester“ an. Hierarchisch befindet er sich direkt hinter dem, der die Funktion trägt. Beispiel: Großmeister der Provinz und dann ehemaliger Großmeister der Provinz.